ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. anwendbarkeit der agb
1.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Corina Paul, Inhaberin von „Tobi – der Gassigeher“ (nachfolgend „TdG“), und dem Vertragspartner (nachfolgend „Tierhalter“).
1.2 Diese AGB gelten für die zwischen TdG und dem Tierhalter vereinbarten Leistungen. Individuelle Vereinbarungen im Gassi-Service-Vertrag bleiben hiervon unberührt.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden nur Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses, wenn sie wirksam vereinbart wurden.
2. inhalt und zweck des vertrages
2.1 TdG bietet einen mobilen Gassi-Service an, der grundsätzlich als Gruppengassigang durchgeführt wird. Einzelgassigänge können gesondert vereinbart werden. Der Service umfasst grundsätzlich die Abholung des Hundes, den Transport zum Spaziergebiet, den Spaziergang sowie den anschließenden Rücktransport.
2.2 Die reine Spazierzeit beträgt in der Regel ca. 1 bis 1,5 Stunden. Je nach Gruppenzusammensetzung, Wetter, Verkehr, Strecke sowie den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der Hunde kann die Dauer angemessen abweichen. Die gesamte Zeit von der Abholung bis zur Rückkehr kann daher variieren.
2.3 Die Durchführung der Gassigänge, insbesondere Strecke und Dauer, bei Gruppengassigängen auch die Gruppenzusammensetzung, sowie die Entscheidung über Freilauf oder Leinenführung richten sich nach den jeweiligen Umständen sowie der Sicherheit und dem Wohlbefinden der Hunde.
2.4 Die vereinbarten Leistungen können durch Corina Paul oder durch andere von TdG mit der Durchführung betraute Personen erbracht werden.
2.5 TdG ist berechtigt, einen Gassigang abzubrechen oder anzupassen, wenn dies insbesondere aufgrund des Verhaltens oder Gesundheitszustandes eines Hundes, der Witterung oder aus sonstigen Sicherheitsgründen erforderlich ist.
2.6 TdG verpflichtet sich zu einem sorgfältigen, tiergerechten Umgang mit den anvertrauten Hunden unter Beachtung der geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften.
3. termine
3.1 Vorgespräche sind kostenlos. Schnuppertermine sind kostenpflichtig; die Vergütung wird bei Vertragsabschluss angerechnet. Termine sind nach Bestätigung durch TdG verbindlich. Kostenpflichtige Einzel- oder Schnuppertermine sind mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Ein Schnuppertermin begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in eine Gassigruppe.
3.2 Abo-Termine sind fest reserviert. Bei Verhinderung des Hundes bleibt die Monatspauschale bestehen; eine Erstattung oder Nachholung erfolgt nicht.
3.3 An gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Gassi Service statt. Die vereinbarte Monatspauschale bleibt hiervon unberührt.
3.4 Geplanten Betriebsurlaub kündigt TdG grundsätzlich mindestens sechs Wochen vorher an. Dadurch ausfallende Gassi-Termine werden anteilig gutgeschrieben – unabhängig von einer gleichzeitigen Verhinderung des Hundes. Eine Nachholung erfolgt nicht.
3.5 Bei unvorhersehbaren Ausfällen, insbesondere Krankheit, Unfall, Fahrzeugausfall oder extremen Wetterbedingungen, kann TdG einzelne Termine absagen oder anpassen. Der Tierhalter wird hierüber so früh wie möglich informiert. Fällt ein regulärer Gassi-Termin vollständig aus, wird dieser anteilig gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
4. honorar/kosten/bezahlung
4.1 Für die vereinbarten Leistungen gelten die im Vertrag bzw. bei Buchung vereinbarten Preise.
4.2 Die Monatspauschale ist im Voraus bis zum ersten Werktag des jeweiligen Monats fällig. Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet.
4.3 Gutschriften wegen Betriebsurlaubs werden anteilig nach den im jeweiligen Monat vereinbarten regulären Gassi-Terminen berechnet.
4.4 Änderungen der Abo-Preise werden dem Tierhalter mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Eine Preisänderung für ein bestehendes Vertragsverhältnis bedarf der Zustimmung des Tierhalters.
5. mitwirkung des tierhalters
5.1 Der Tierhalter gewährleistet, dass für den Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht, die auch die Betreuung durch Dritte umfasst.
5.2 Der Hund muss gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sowie erheblichem Parasitenbefall sein. Der Tierhalter informiert TdG unverzüglich über gesundheitliche oder verhaltensbezogene Besonderheiten und Änderungen, die für den Gassi-Service relevant sind.
5.3 Der Tierhalter informiert TdG insbesondere über Aggressionsverhalten, Beißvorfälle, ausgeprägtes Jagd- oder Fluchtverhalten sowie behördliche Auflagen. Erforderliche Genehmigungen und Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
5.4 Für Gruppengassigänge muss der Hund ausreichend sozialverträglich und für die jeweilige Gruppe geeignet sein. TdG kann einen Hund bei Sicherheits-, Gesundheits- oder erheblichen Verträglichkeitsproblemen vorübergehend oder dauerhaft vom Gruppengassigang ausschließen.
5.5 Läufige Hündinnen nehmen nicht an Gruppengassigängen teil.
5.6 Der Hund wird nur abgeleint, wenn der Tierhalter dem Freilauf im Vertrag ausdrücklich zugestimmt hat. Ob und wann Freilauf erfolgt, entscheidet TdG unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation und Sicherheit. Ein Anspruch auf Freilauf besteht nicht.
5.7 Der Tierhalter stellt TdG die für die sichere Durchführung des Gassi-Services erforderliche Ausrüstung, insbesondere ein geeignetes Geschirr, zur Verfügung.
5.8 Nach Vereinbarung übernimmt TdG die Fütterung sowie die Gabe von Tabletten oder Tropfen nach Anweisung des Tierhalters. Futter bzw. Medikamente sind vom Tierhalter bereitzustellen; erforderliche Angaben zu Gabe und Dosierung sind vollständig mitzuteilen.
6. tierärztliche versorgung
6.1 Erkrankt oder verletzt sich der Hund während des Gassi-Services, ist TdG berechtigt, erforderlichenfalls einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Der Tierhalter bzw. Notfallkontakt wird nach Möglichkeit unverzüglich informiert.
6.2 Ist eine Rücksprache nicht rechtzeitig möglich, darf TdG die aus tierärztlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen veranlassen, soweit diese zum Schutz von Gesundheit oder Leben des Hundes nicht aufgeschoben werden können.
6.3 Die dadurch entstehenden Tierarzt-, Behandlungs- und Transportkosten trägt grundsätzlich der Tierhalter. Ansprüche gegen TdG wegen einer von TdG zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
7. vertraulichkeit/datenschutz
7.1 Personenbezogene Daten des Tierhalters werden vertraulich und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
7.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten des Tierhalters enthält die Datenschutzerklärung von TdG.
8. Veröffentlichung und Verwendung von Fotos und Videos
8.1 Fotos und Videos des Hundes dürfen mit Einwilligung des Tierhalters für die Öffentlichkeitsarbeit von TdG, insbesondere auf der Website und in sozialen Medien, verwendet und veröffentlicht werden.
8.2 Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Sie hat keinen Einfluss auf den Gassi-Service.
9. kündigung
9.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für TdG kann insbesondere vorliegen, wenn eine sichere oder zumutbare Fortführung des Gassi-Services aufgrund des Verhaltens des Hundes nicht mehr möglich ist, der Tierhalter wesentliche Vertragspflichten erheblich oder wiederholt verletzt oder sicherheitsrelevante Angaben unrichtig oder unvollständig gemacht wurden.
9.3 Soweit die Umstände dies zulassen, erhält der Tierhalter vor einer außerordentlichen Kündigung Gelegenheit, den Kündigungsgrund innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Beendigung insbesondere aus Sicherheitsgründen erforderlich oder eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
9.4 Verstirbt der Hund oder ist eine Teilnahme am Gassi-Service aufgrund einer schweren Erkrankung dauerhaft nicht mehr möglich, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden. TdG kann hierfür einen geeigneten Nachweis verlangen.
10. haftung
10.1 Der Tierhalter bleibt während des Gassi-Services Tierhalter im Sinne des § 833 BGB und haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
10.2 TdG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Dem Tierhalter ist bekannt, dass Spaziergänge, Freilauf sowie der Kontakt und das Spiel mit anderen Hunden typische Risiken mit sich bringen, insbesondere Verschmutzungen, Zecken oder andere Parasiten, kleinere Verletzungen, Zusammenstöße, Auseinandersetzungen sowie ein Entlaufen des Hundes. Die Haftung von TdG nach Ziffer 10.2 bleibt unberührt.
10.4 Der Tierhalter hat TdG alle für die sichere Durchführung relevanten Eigenschaften und Verhaltensweisen des Hundes, insbesondere Aggressions-, Beiß-, Flucht- und Jagdverhalten, vollständig mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
10.5 Für überlassene Schlüssel haftet TdG nach Maßgabe von Ziffer 10.2. Ein Verlust wird dem Tierhalter unverzüglich mitgeteilt.
10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter sowie der von TdG zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen.
11. Vertragsbestandteile
Der Gassi-Service-Vertrag, diese AGB sowie der ausgefüllte Fellnasen-Fragebogen bilden gemeinsam die vertragliche Grundlage. Individuelle Vereinbarungen im Gassi-Service-Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
12. gerichtsstand
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.